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CleanGebäudemanagement

Kunden werben Kunden

Empfehlungen sind unser wichtigster Vertriebsweg

Wir haben nie Werbung geschaltet. Fast jeder Auftrag kam über jemanden, der zufrieden war und weitererzählt hat. Dafür gibt es bei uns eine Karte: Sie behalten den einen Teil, der neue Kunde bekommt den anderen, und beide Seiten sparen zehn Euro.

Moderne, spiegelnde Glasfassade eines Bürogebäudes

Für Privathaushalte

10 Euro für Sie, 10 Euro für die Person, die Sie empfehlen

Gilt für Fensterreinigung, Wintergarten, Photovoltaik, Teppich und die Wohnungsreinigung nach dem Auszug. Die Gutschrift gibt es, sobald die erste Rechnung des neuen Kunden bezahlt ist.

Für Gewerbekunden

Dieselbe Karte, dieselben 10 Euro

Gilt für laufende Reinigungsaufträge, also Unterhaltsreinigung, Büro, Praxis oder Treppenhaus. Bei größeren Objekten sprechen Sie uns an, dann finden wir eine Lösung, die zur Auftragsgröße passt.

So läuft es ab

Drei Schritte, kein Formularaufwand

Sie müssen sich nirgends registrieren und keine Bedingungen unterschreiben.

  1. 1

    Code anfordern

    Sagen Sie uns kurz Bescheid, dann bekommen Sie einen persönlichen Empfehlungscode. Meistens ist das einfach Ihr Nachname mit einer Ziffer.

  2. 2

    Code weitergeben

    Wer Sie fragt, wer bei Ihnen reinigt, bekommt den Code. Bei der Anfrage trägt die Person ihn in das Feld Empfehlungscode ein oder nennt ihn am Telefon.

  3. 3

    Gutschrift bekommen

    Kommt ein Auftrag zustande, verrechnen wir die Gutschrift mit Ihrer nächsten Rechnung. Sie müssen dafür nichts einreichen und nichts nachhalten.

Das Feld für den Empfehlungscode finden Sie in beiden Formularen auf der Kontaktseite.

Spielregeln

Damit es fair und sauber bleibt

Ein Empfehlungsprogramm ist schnell missverstanden. Deshalb schreiben wir vorher hin, was gilt.

  • Die Empfehlung muss vor der ersten Anfrage genannt werden, nachträglich geht es nicht
  • Empfohlen werden können nur neue Auftraggeber, nicht bestehende Objekte
  • Jede Karte wird einmal eingelöst und ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar
  • Die Prämie ist eine Gutschrift auf die Rechnung, keine Barauszahlung
  • Auf Wunsch geht die Gutschrift direkt an das Objekt statt an eine Person
  • Kein Rechtsanspruch: wir können das Programm jederzeit beenden, laufende Zusagen halten wir ein

Hinweis für Hausverwaltungen

Wenn Sie beruflich über die Vergabe entscheiden, prüfen Sie bitte, ob Sie persönlich eine Prämie annehmen dürfen. Viele Verwaltungen und Unternehmen schließen das aus, und das aus gutem Grund. In dem Fall verrechnen wir die Gutschrift direkt mit der Rechnung des jeweiligen Objekts. Der Vorteil landet dann bei der Eigentümergemeinschaft oder beim Unternehmen.

Uns ist ein sauberer Auftrag wichtiger als eine schnelle Empfehlung.

Steuerlicher Hinweis

Bei Gewerbekunden mindert die Gutschrift die Rechnungssumme und wird entsprechend ausgewiesen. Ob und wie Sie das buchen müssen, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Wir dürfen dazu nicht beraten.

Häufige Fragen

Fragen zum Empfehlungsprogramm

Wer bekommt die Prämie, ich oder der neue Kunde?

Beide. Der neue Kunde bekommt eine Gutschrift auf seine erste Rechnung, Sie bekommen eine Gutschrift auf Ihre nächste. Damit ist die Empfehlung für beide Seiten ein Vorteil und Sie müssen niemandem etwas verkaufen.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Verrechnet wird die Ermäßigung mit der Rechnung des Auftrags, für den der Gutschein eingelöst wird. Beim Neukunden ist das die erste Rechnung, bei Ihnen die nächste. Es gibt keine Wartezeit und nichts einzureichen.

Wie oft kann ich empfehlen?

So oft Sie möchten, jede Karte gilt für eine Empfehlung. Sagen Sie einfach Bescheid, dann bekommen Sie weitere. Jede Karte trägt eine eigene Nummer, damit wir sie zuordnen können.

Gibt es Bargeld?

Nein, die Prämie ist eine Gutschrift auf Ihre Rechnung. Wenn Sie als Privatkunde nur einmalig beauftragt haben und keine Folgerechnung entsteht, sprechen wir eine andere Lösung ab.

Muss ich als Gewerbekunde etwas beachten?

Ja, und das ist uns wichtig: Prüfen Sie bitte, ob Sie eine Prämie annehmen dürfen. In Hausverwaltungen, im öffentlichen Dienst und in vielen Unternehmen gibt es Compliance-Regeln dazu. Auf Wunsch verrechnen wir die Gutschrift stattdessen direkt mit der Rechnung Ihres Objekts, dann geht der Vorteil an den Auftraggeber und nicht an eine Person.

Wenn Sie uns noch nicht kennen: Was wir machen, steht unter Leistungen, was es kostet auf der Preisseite, und für welche Objektarten wir arbeiten unter Referenzen.

Empfehlungscode anfordern

Sie beschreiben kurz Ihr Objekt, wir melden uns mit einem Festpreis. Die Besichtigung vor Ort kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden, auch auf E-Mails
  • Besichtigung und Angebot kostenlos, ohne Kleingedrucktes
  • Festpreis mit schriftlichem Leistungsverzeichnis
Angebot anfordern

Oder direkt

Wann jemand am Telefon ist

Montag
9:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag
9:00 bis 14:00 Uhr
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Außerhalb dieser Zeiten schreiben Sie uns. Wir antworten am nächsten Werktag.